Tools and Systems ::: Slogan



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 )
Leistungen der Tools and Systems erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Auf¬träge, selbst wenn sie ihnen nicht nochmals ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
1.2 )
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirk¬sam, wenn die Tools and Systems diese schriftlich bestätigen, und gelten nur für den Auftrag, für den sie bestätigt wurden.
1.3 )
Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der Tools and Systems oder der von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen, insbesondere Sachverständigen, sind nur dann bindend, wenn sie von der Tools and Systems ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

2. Durchführung von Aufträgen

2.1 )
Die von der Tools and Systems angenommenen Aufträge werden durchgeführt nach den anerkannten Re¬geln der Technik und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind - in der bei der Tools and Systems üblichen Handhabung.
2.2 )
Tools and Systems ist berechtigt, die beauftragten Leistungen durch sorgfältig aus¬ge¬such¬te und geeignet erscheinende Unterauftragnehmer ausführen zu lassen.
2.3 )
Leisten der Auftraggeber oder durch ihn eingeschaltete Dritte Hil¬fe zur Ausfüh-rung von Aufträgen, so müssen die einschlägigen, je¬weils gültigen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Unfall¬ver¬hü¬tungsvorschriften, Verwaltungs-Richtlinien, VDE-Bestimmungen, DIN-Normen u.a.) beachtet werden. Insoweit übernimmt Tools and Systems keine Ver¬antwortung.

3. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit

3.1 )
Als Lieferfrist gilt der in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin, soweit der Auftraggeber alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. innerhalb der hierfür vereinbarten Frist beigebracht hat.
3.2 )
Schadensersatzansprüche wegen Leistungsverzögerung sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
3.3 )
Schadensersatzansprüche wegen nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung des Leistungsgegenstandes sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grobe Fahrläs-sigkeit oder Vorsatz beruhen und soweit nicht wesentliche Rechtsgüter oder versicher-bare Schäden betroffen sind.
3.4 )
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen oder behördliche Maß-nahmen sowie sonstige außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse bei Tools and Systems oder im Bereich unserer Zuliefererbetriebe befreien Tools and Systems für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von unserer Leistungsverpflichtung. Dies gilt auch dann, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Tools and Systems bereits in Leistungsverzug befindet. Dauern die Behinderungen länger als 2 Monate, so ist Tools and Sysems von seiner Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Leis-tungszeit oder wird Tools and Systems von der Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaig hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers."

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 )
Die Gewährleistung der Tools and Systems umfasst nur die ihr gemäß Ziffer 2.1. ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen.
4.2 )
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist Tools and Systems zur Nachbesserung verpflichtet. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgän-gigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.3 )
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung/Leistung.
4.4 )
Eine Haftung für eine vereinbarte Beschaffenheit von Sachen und Werken, insbesondere dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet sind, übernimmt Tools and Systems nur, wenn die Leistung mangelhaft ist und Tools and Systems insoweit ein Verschulden trifft, oder wenn eine entsprechende Garantieerklä-rung erfolgt ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen oder in Bezug auf eine Beschaffenheitsgarantie ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht oder die Beschaffenheitsgarantie nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Ansprüche des Auftraggebers aus einer Garantie i.S.d. § 443 BGB bleiben unberührt.
4.5 )
Beruht ein Mangel, der keinen Fehler einer garantierten Beschaffenheit darstellt, auf einem von Tools and Systems zu vertretenden Umstand oder verletzt die WTS eine Vertragspflicht, so haftet die WTS für einen dem Auftraggeber hieraus entstandenen Schaden bei nur leicht fahrlässiger Schadensverursachung je Auftrag bis zu einem Betrag von - 500.000,-- EUR für Sachschäden - 300.000,-- EUR für Vermögensschäden. Für weitergehende Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 5.
4.6 )
Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.
4.7 )
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 4.4 und 4.5 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der WTS sowie der von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen, insbesondere Sachverständigen.
4.8 )
Gewährleistungsansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichem Verschleiß, oder vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommenen Eingriffe in den Leistungsgegens-tand zurückzuführen ist.

5. Weitergehende Haftung
Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sind alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - insbeson-dere Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen, soweit sie über die in Ziffern 4.2 bis 4.7 von Tools and Systems übernommene Haftung und Gewähr-leistung hinausgehen. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Tools and Systems sowie der von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehil-fen, insbesondere Sachverständigen.

6. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

6.1 )
Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Vergütungsordnung der Tools and Systems, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen einer gültigen Vergütungsordnung sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen.
6.2 )
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
6.3 )
Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass Tools and Systems damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.
6.4 )
Die gem. Ziffer 6.3 und/oder durch Schlussrechnung nach Abnahme des Werkes in Rechnung gestellten Entgelte sind spätestens in¬nerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit schrift¬lich nichts anderes vereinbart ist. Während des Verzugs des Auftraggebers hat Tools and Systems für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt.
6.5 )
Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Ta¬gen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

7.1 )
Von schriftlichen Unterlagen, die uns zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, dürfen wir Abschriften für unsere Akten anfertigen.
7.2 )
Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Gutachten, Beratungskon-zepte u.ä. erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrecht unterliegen, räumt die WTS dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mit übertragen, insb. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Gutachten, Beratungskonzepte u.ä. zu verändern (Bearbeiten) oder diese außerhalb seines Geschäftsbetriebes irgendwie zu nutzen.
7.3 )
Tools and Systems, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Sachverständigen werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
7.4 )
Tools and Systems verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbei-tungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind aus das BDGS verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

8. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort

8.1 )
Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationale Warenkaufverträge (CISG).
8.2 )
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertrags-partner ist Crailsheim, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
8.3 )
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Crailsheim.

9. Geltungsbereich und Sonstiges

9.1 )
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
9.2 )
Gehört der Auftraggeber nicht dem in Ziffer 9.1 bezeichneten Personenkreis des § 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: Die von Tools and Systems angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Ziffer 3.1verbindlich. Ziff. 6.4 gilt mit der Maßgabe, dass die Höhe der Verzugszinsen 5 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz beträgt.- Ziff. 8.2 gilt mit der Maßgabe, dass der Gerichtsstand Crailsheim für den Fall vereinbart wird, dass der Auftraggeber seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs-bereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. - Ziff. 8.3 gilt nicht.